ISO 9001:
Qualitätsmanagementsystem
✓ Weltweit einzigartig ✓ Rechtssicher ✓ Nachvollziehbar ✓ Nachweisbar
Viele Unternehmen müssen dokumentieren, dass eine Sendung zu einem bestimmten Zeitpunkt angekommen ist. Der Einschreibebrief war bisher das beste Mittel der Wahl. Aber wie sieht es da beim E-Mail-Versand aus? Kann der Erhalt dieser Nachrichten auch rechtssicher dokumentiert werden? Mit RMail, der idealen Lösung für den nachweisbaren E-Mail-Versand stellt sich diese Frage nicht! Egal, ob national oder international - RMail macht Ihre E-Mails mithilfe des eingeschriebenen Zustellnachweises zu nachweisbaren und unveränderlichen Dokumenten mit hoher Beweiskraft. Wenn ein Empfänger Ihrer E-Mail beginnt, den Inhalt einer E-Mail anzuzweifeln, kann dieser Nachweis die Diskussion direkt beenden, bevor sie überhaupt beginnt.
Sie haben Fragen und möchten RMail näher kennenlernen? Unsere erfahrene IT-Account Managerin, Frau Jana Kaufmann, sendet Ihnen gerne unverbindlich nähere Informationen oder zeigt
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Versenden Sie E-Mails so nachweisbar wie Einschreiben
Wenn Sie aufgrund von Gesetzen oder internen Regeln verpflichtet sind, vertrauliche Informationen zu verschlüsseln, ist es wichtig, dass Sie jederzeit dokumentieren können, dass Sie die Regeln eingehalten haben (vgl. z. B. die Personendatenverordnung Art. 5 Abs. 2).
✓ Der Zustellnachweis dient als rechtsgültiger Beleg zur Einhaltung von Datenschutzregeln
✓ Alle Informationen sind digital signiert und manipulationssicher
✓ Komplettes Nachvollziehen der E-Mail-Transaktionen
Verfolgen Sie den Bearbeitungsstatus Ihrer versandten E-Mails
Haben Sie sich auch schon gefragt, was aus Ihrer wichtigen E-Mail geworden ist? Wurde Sie überhaupt zugestellt und gelesen? Mit RMail wissen Sie genau, wann Ihre E-Mail gesendet, zugestellt und geöffnet wurde.
✓ Der Zustellnachweis bietet die gleiche Zustellsicherheit wie ein Einschreiben
✓ Dokumentiert den Zeitpunkt der Zustellung, den Empfangs und den Zeitpunkt der Öffnung
✓ In einem möglichen Streitfall sind Sie so stets auf der sicheren Seite
Bleiben Sie im Streitfall stets auf der sicheren Seite
Der eingeschriebene Zustellnachweis beinhaltet nicht nur alle wichtigen Informationen zur Nachricht in verschlüsselter Form, die Sie versandt haben. Mit ihm können Sie auch Dritten gestatten, die Informationen zu prüfen.
✓ Dokumentieren Sie den ursprünglichen Inhalt Ihrer E-Mail
✓ Dokumentieren Sie Ihre E-Mail-Verschlüsselung
✓ Stellen Sie im Bedarfsfall die Original-Nachricht wieder her